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Abkürzungen und ihre Auflösung

Für den editorischen Umgang mit abgekürzt geschriebenen oder gedruckten Wörtern stehen mehrere Ansätze zur Wahl, die in Abhängigkeit vom edierten Text, vom editorischen Paradigma oder von der Erschließungstiefe angewandt werden können. Während in einem modernen Brief bestimmte, auch heute noch gängige und allgemein verständliche Abkürzungen ohne Weiteres auch im edierten Text in Originalform belassen werden könnten (Hr. Müller) und deren Auflösung gar als ungebührlicher Eingriff in die vom Verfasser intendierte Textgestalt aufgefasst werden könnte, könnte in einer Edition kursiv geschriebener und massiv abgekürzter humanistischer Notizbücher eine Auflösung aller Abbreviaturen ohne explizite Dokumentation der Kürzungszeichen als legitim erscheinen, während eine auch paläographisch ausgerichtete Edition eines kalligraphisch geschriebenen mittelalterlichen Codex sowohl sorgfältig Kürzungszeichen transkribieren als auch die Abbreviaturen zu Lesezwecken auflösen könnte.

Im Interesse der Explizität und Transparenz der Edition empfehlen wir einen Ansatz zu wählen, bei dem der Befund in der historischen Quelle nicht stillschweigend verändert wird. Das bedeutet konkret, dass von einer Auflösung von Abkürzungen Abstand genommen werden sollte, bei der weder die Originalform beibehalten noch durch Markup kenntlich gemacht würde, dass es sich um eine Auflösung handelt. Es ist ausdrücklich möglich, Abkürzungen ohne Dokumentation der Originalabkürzung aufzulösen, nur sollte die Auflösung als solche klar markiert sein. Andererseits – wenn keine Auflösung erfolgt – ist die Markierung der (in Originalform beibehaltenen) Abkürzung für den Herausgeber optional.

Somit ergeben sich praktisch vier verschiedene Möglichkeiten:

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